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Blitzschutzanlagen in Sickte wir nehmen Ihnen die Spannung

Äußerer Blitzschutz

Der äußere Blitzschutz, auch Blitzableiter genannt, hat die Aufgabe, Blitze aufzufangen und über seine Ableitungen und Erder, sicher ins Erdreich abzuleiten. Er verhindert damit Personenschäden und Gebäudeschäden.

Damit diese Funktion sicher gegeben ist und bleibt, ist eine immer wiederkehrende Pflege bzw. Wartung erforderlich. Schon wenige Jahre nach der Errichtung können Erdungsanlagen durch Korrosion so weit zerstört sein, dass sie in Ihrer Funktion eingeschränkt sind.

Fangeinrichtung (Leitungen auf dem Dach)

Den Hauptteil der Fangeinrichtung bildet die Fangleitung. Ziel ist es, das zu sichernde Objekt gegen direkten Blitzeinschlag zu schützen. Die Dachflächen werden durch ein Netz von Fangleitungen geschützt. Die aufgespannten Flächen dürfen nicht größer als 10 m x 20 m sein. Diese Maschenweite garantiert, dass kein Punkt der Dachfläche weiter als 5 m von der Fangleitung entfernt ist. Für höhere Schutzanforderungen sind entsprechend kleinere Maschenweiten auszuwählen. Das verwendete Material muss korrosionsbeständig, mechanisch stabil und blitzstromtragfähig sein.

Ableiter (Leitungen vom Dach bis zur Erdeinführung)

Die Ableitung stellt die Verbindung zwischen der Fangleitung und der Verbindung zum Erder her. Auf ca. 20 m Umfang des Gebäudes muss ein Ableiter eingebaut werden. Die Ableiter sollen möglichst symmetrisch und gleichmäßig auf den Umfang verteilt werden. Es werden immer mindestens 2 Ableiter montiert. Bei technischen Gebäuden, z.B. Bürogebäude mit heutigem Stand der EDV, soll der Abstand zwischen den Ableitern maximal 10 m betragen. (Die tatsächlich erforderliche Anzahl wird rechnerisch ermittelt). Ableiter dürfen in Fugen oder Schächten verlegt werden. Der Ableiter wird in einem Stück (ohne Verbindungsstelle) verlegt. Dies gilt besonders bei nicht sichtbaren Montagen.

Erdeinführung

Die Erdeinführung bildet die Verbindung zwischen Ableiter und Erder im sehr korrosionsgefährdeten Erdübergangsbereich. Der Einbau von Erdeinführungen ist daher mit dem Werkstoff Stahl NIRO, Kupfer oder Kabel NYY vorgeschrieben.

Die Verbindung zum Ableiter soll sich in einer Höhe von 0,80 m...1,0 m über Erdniveau befinden. 

Die Erdeinführung muss mindestens 0,5 m in das Erdreich hineingeführt werden. Die Erdeinführung kann entweder als eigenständiges Bauteil (Stange rund oder Stange flach), als Teil einer Leitungslänge (Leitung flach) oder als Kabel NYY mit Schutzrohr ausgeführt werden.

Bauteile zur Anbindung an den Fundamenterder

An der Verbindungsleitung zum Fundamenterder kommt es bei falschem Einbau zu starken Korrosionserscheinungen. Besonders Leitungen im Erdreich und an der Austrittsstelle aus dem Beton (Anschlussfahnen) sind gefährdet. Für Verbindungsleitungen außerhalb von Beton wird der Einbau von Verbindungsleitungen aus NIRO oder Kabel NYY vorgeschrieben. Verbindungsleitungen im Beton müssen in feuerverzinktem Stahl oder Kabel NYY ausgeführt werden.

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